§1 Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde SEAWOLF – Diving Safari Red Sea den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich per Fax oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. 

Der Kunde steht für deren Vertragsverpflichtung wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

§2 Bezahlung

Mit Zusendung der Rechnung/Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % gefordert. Die Restzahlung ist spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt, wie in der Rechnung beschrieben, fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6.1 oder 6.2 genannten Gründen abgesagt werden kann. 

Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird SEAWOLF – Diving Safari Red Sea von der Leistungspflicht frei und kann die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn ein Recht zur Zahlungsverweigerung nicht vorliegt.

§3 Leistungen

Empfang im Flughafen durch unseren Reiseleiter. Der Kunde wird mit einem SEAWOLF SAFARI-Schild und dem benötigten Visa im Flughafengebäude erwartet. Der Reiseleiter wird die Rückflugdaten des Kunden rückbestätigen lassen.

IM PREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN

Vollpension, 3 - 4 Tauchgänge pro Tag (abhängig von Fahrtzeit und Wetter, Nachttauchgänge an den Brothers verboten), 

Flasche, Blei, Luft, Diveguide, Softdrinks.

Nebenkosten sind hier auf unserer Website aufgeführt. 

§4 Leistungs- und Preisänderungen 

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von SEAWOLF – Diving Safari Red Sea nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 

SEAWOLF – Diving Safari Red Sea ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

Ggf. wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder kostenloser Rücktritt angeboten. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder die 

Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn SEAWOLF – Diving Safari Red Sea in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

§5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei SEAWOLF – Diving Safari Red Sea. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise 

nicht an, so wird SEAWOLF – Diving Safari Red Sea Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. 

Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. SEAWOLF – Diving Safari Red Sea kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach 

der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:

STORNIERUNG PRO PERSON

generell 10 % des Reisepreises

ab 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %

29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % 

ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % 

ab 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75 % 

ab 24 Stunden vor Reiseantritt 100 % 

STORNIERUNG BEI HALB-/VOLLCHARTER

generell 10 % des Reisepreises

ab 60. bis 45. Tag vor Reiseantritt 20 %

ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50 %

ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 75 %

ab dem 19. Tag bis Reiseantritt 100 %

5.2 

Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann SEAWOLF – Diving Safari Red Sea ein

Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.

5.3 

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus der Buchung eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten evtl. entstehenden 

Mehrkosten. Wird eine gebuchte Reise aus Gründen, die SEAWOLF – Diving Safari Red Sea nicht zu vertreten hat, nicht angetreten oder ist der Reisende bei eigener Anreise nicht zur verabredeten Zeit am Boot eingetroffen, stellt dies keinen Rücktritt vom Reisevertrag dar, und der Reisende ist dennoch zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.

§6 Rücktritt und Kündigung durch SEAWOLF – Diving Safari Red Sea …

SEAWOLF – Diving Safari Red Sea kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:

6.1 Bis 2 Wochen vor Reiseantrit

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird In jedem Fall ist SEAWOLF – Diving Safari Red Sea verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich 

sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat SEAWOLF – Diving Safari Red Sea den Kunden davon zu unterrichten.

6.2 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt 

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für SEAWOLF – Diving Safari Red Sea deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass SEAWOLF – Diving Safari Red Sea im Falle der Durchführung der Reise entstehenden 

Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. 

Ein Rücktrittsrecht von SEAWOLF – Diving Safari Red Sea besteht jedoch nur, wenn sie dazu führende Umstände nicht zu vertreten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von SEAWOLF – Diving Safari Red Sea keinen Gebrauch macht.

§7 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei zum Buchungszeitraum nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl SEAWOLF – Diving Safari Red Sea als auch der Reisende den Vertrag kündigen.

Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Vulkanausbrüche, Pandemien, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution. Wird der Vertrag gekündigt, so wird 

SEAWOLF – Diving Safari Red Sea die bereits erbrachten Zahlungen zurück erstatten.

§8 Gewährleistung

8.1 Abhilfe 

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. SEAWOLF – Diving Safari Red Sea kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 

SEAWOLF – Diving Safari Red Sea kann auch 

in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine 

gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. 

SEAWOLF – Diving Safari Red Sea kann die 

Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

8.2 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

8.3 Kündigung des Vertrages 

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet SEAWOLF – Diving Safari Red Sea innerhalb einer angemessenen Pflicht keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, SEAWOLF – Diving Safari Red Sea erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es 

nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von SEAWOLF – Diving Safari Red Sea verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet SEAWOLF – Diving Safari Red Sea den auf die in Anspruch 

genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

8.4 Schadensersatz

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den SEAWOLF – Diving Safari Red Sea nicht zu vertreten hat.

§9 Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere dazu verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung 

zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft 

einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

§10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

§11 Gerichtsstand

Der Reisende kann SEAWOLF – Diving Safari Red Sea nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von SEAWOLF – Diving Safari Red 

Sea gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder 

Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von SEAWOLF – Diving Safari Red Sea maßgebend.